Bei der Bewertung der Zugänglichkeit der touristischen Sehenswürdigkeiten (Schlösser, Museen, Burgen usw.) wurde ebenfalls teilweise die „Methode der Beurteilung der Zugänglichkeit der Objekte“ herangezogen, die jedoch nicht ohne Weiteres auf die Zugänglichkeit touristischer Sehenswürdigkeiten übertragbar ist. Deshalb wurde ein dreistufiges Bewertungssystem der Objekte herangezogen, welches sich nach eigenen Kriterien und den vor Ort vorgefundenen Feststellungen richtet: